News-Ticker:
Unsere aktuellen Infos zu Corona

16. Februar 2022

Maskenpflicht wird zur Maskentrageempfehlung

 

In der heutigen Pressekonferenz hat der Bundesrat, dank einer positiven Entwicklung der epidemiologischen Lage und nach der Konsultation der Kantone, der Sozialpartner und der betroffenen Verbände, die Aufhebung diverser Schutzmassnahmen kommuniziert.

Dies hat ebenfalls direkte Auswirkungen auf die Sozialen Einrichtung gemäss IEG und SHG im Kanton Zürich und damit auf uns, unsere Klientinnen/Klienten sowie unsere Fachmitarbeitenden.

Wir gehen aktuell davon aus, dass die Gesundheitsdirektion ihre «Anordnung und Empfehlungen gegenüber Heimen betreffend COVID-Patientinnen und -Patienten» zeitnah aktualisieren wird und wir sodann noch weiter informieren können. Bis dahin sind die Anordnungen und Empfehlungen grundsätzlich weiterhin gültig.

Bereits heute können wir informieren, dass ab morgen Donnerstag, 17. Februar 2022 beim VESO die bisherige allgemeine Maskentragepflicht nicht mehr besteht, sondern zu einer Maskentrageempfehlung wird.

 

Alle weiteren Massnahmen gemäss Schutzkonzept gelten unverändert, 

besonders die Testpflicht für alle Fachmitarbeitenden

Eigenverantwortung bleibt wegweisend: Es ist wichtig, dass alle sich weiterhin an die Hygiene- und Verhaltensregeln und unser Schutzkonzept halten.

 

Besten Dank für die Mithilfe!

13. Januar 2022

Neue Regeln für Quarantäne und Isolation

 

Ab 13. Januar 2022 wurde auf nationaler Ebene die Verkürzung von Isolation und Quarantäne auf 5 Tage beschlossen. Die Ausnahmen für die Quarantänepflicht gelten weiterhin.

29. November 2021

VESO: Maskenpflicht

 

Aufgrund der aktuellen Lage gilt in den Innenräumen des VESO ab sofort und bis auf weiteres eine Maskenpflicht.

 

Arbeitsbereich und Tagesstätten

Generelle Maskenpflicht 
Ausnahmen: Einzelbüro und beim Essen sitzend (Cafeteria, Pausenräume, Mittagstisch). Die Distanzen sind auch in den Pausen und beim Essen zwingend einzuhalten.

 

Bereich Wohnen

Bisherige Praxis weiterführen: Masken tragen, Ausnahme sitzend, sofern der Abstand eingehalten wird

 

Herzlichen Dank an alle!

24. September 2021

Erhöhter Schutz vor Covid-19 in Spitälern und Heimen sowie für Spitex-Kundinnen und -Kunden

 

Um Patientinnen und Patienten in Spitälern sowie Bewohnende in Alters- und Pflegeheimen bestmöglich vor einer COVID-19-Erkrankung zu schützen, erlässt der Regierungsrat eine Zertifikatspflicht für Besuchende. Mitarbeitende von Spitälern, Heimen und Spitex-Organisationen müssen sich regelmässig testen lassen oder ebenfalls über ein gültiges Zertifikat verfügen. 

 

Die epidemiologische Entwicklung für die kommenden Herbst- und Wintermonate ist unklar. Für Patientinnen und Patienten von Spitälern sowie für Heimbewohnende ist der soziale Austausch im Rahmen von Besuchen wichtig. Es ist für den Regierungsrat daher von hoher Wichtigkeit, dass Besuche in den Gesundheitsinstitutionen in den nächsten Monaten weiterhin möglich sind. Um bei dieser Ausgangslage die besonders gefährdeten Personen in den Gesundheitsinstitutionen entsprechend vor einer COVID-19-Infektion zu schützen, hat der Regierungsrat entschieden, eine Zertifikatspflicht für Besuchende von Spitälern, Heimen und sozialen Einrichtungen bzw. eine Zertifikats- oder Testpflicht für Mitarbeitende der Gesundheitsinstitutionen zu erlassen. 

 

Konkrete Umsetzung beim VESO gemäss Vorgaben des Kantonalen Sozialamtes 

Das Kantonale Sozialamt (KSA) hat die Regelungen mit Blick auf die Besonderheiten der sozialen Einrichtungen konkretisiert.

 

Zertifikats- oder Testpflicht für Fachmitarbeitende

Beim VESO gilt eine Zertifikats- oder regelmässige Testpflicht für allen Fachmitarbeitenden. Der VESO bietet für nicht-immune Fachmitarbeitende Pooltestungen und repetitive Testungen mittels Antigentestungen (Testungen durch Fachpersonen inhouse) an. Für Klientinnen und Klienten gilt die Zertifikats- oder Testpflicht nicht; sie können auf freiwilliger Basis an den Testungen teilnehmen.

 

Befristet bis 24. Januar 2022

Der Regierungsrat setzt die Verordnung per 4. Oktober 2021 in Kraft. Die Verordnung ist analog zu den Bestimmungen des Bundes in Sachen Zertifikatspflicht und vorerst bis zum 24. Januar 2022 befristet.

8. September 2021

Bundesrat dehnt Zertifikatspflicht aus

 

Ab Montag, 13. September 2021, gilt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht. Das Zertifikat darf auch von Arbeitgebern im Rahmen von Schutzmassnahmen genutzt werden. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. September entschieden. Damit reagiert er auf die anhaltend angespannte Lage in den Spitälern.

26. Juni 2021

Übersicht: nationale Regeln und Verbote

 

Die obenstehende Übersicht zeigt, welche Regeln und Verbote zurzeit national gelten. Das heisst, in der ganzen Schweiz gelten mindestens diese Massnahmen. In den Kantonen kann es strengere Massnahmen geben. 

Betr. Maskenpflicht entscheidet der VESO, sobald die aktualisierten Vorgaben der zuständigen kantonalen Ämter bekannt sind.

01. März 2021

Bund lockert Massnahmen gegen das Coronavirus

 

Ab Montag, 1. März 2021, können Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen, ebenso die Aussenbereiche Sport-und Freizeitanlagen, Zoos und botanischen Gärten. Im Freien sind Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt. Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre können den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten wieder nachgehen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 entschieden. Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März erfolgen, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt. 

22. Januar 2021

Impfung

 

Die Impfdosen treffen gestaffelt in der Schweiz ein. Deshalb wird die Impfung der Bevölkerung Monate dauern. Besonders gefährdete Personen sollen zuerst geimpft werden. Die Vorbereitungen für die Impfung besonders gefährderter Personen an den rund 400 Heimstandorten im Kanton Zürich laufen auf Hochtouren. Der VESO kann am nächsten Mittwoch, 27. Januar 2021, jene Bewohnerinnen und Bewohner sowie Fachmitarbeitenden, die dies wünschen, impfen können. Die Covid-Impfung ist in der Schweiz freiwillig und gratis. Eine Impfpflicht ist nicht vorgesehen.

18. Januar 2021

Übersicht: nationale Regeln und Verbote

 

Die vorstehende Übersicht zeigt, welche Regeln und Verbote zurzeit national gelten. Das heisst, in der ganzen Schweiz gelten mindestens diese Massnahmen. 

17. Dezember 2020

Wichtige Infos für die Feiertage

 

Klientinnen/Klienten sowie alle Fachmitarbeitenden informieren im Falle eines positiven Testergebnisses umgehend den VESO. Da einzelne unserer Abteilungen über die Feiertage geschlossen sind, erfolgen vom 23.12.2020 – 4.01.2021 alle Meldungen von positiven Testergebnissen einheitlich an unsere 

 

VESO Wohngemeinschaft Gutschick
052 234 80 60

30. Oktober 2020

VESO: Maskenpflicht

 

Aufgrund der aktuellen Lage gilt in den Innenräumen des VESO ab sofort und bis auf weiteres eine Maskenpflicht.

 

Arbeitsbereich und Tagesstätten

Generelle Maskenpflicht 
Ausnahmen: Einzelbüro und beim Essen sitzend (Cafeteria, Pausenräume, Mittagstisch Eulach) – Die Distanzen sind auch in den Pausen und beim Essen zwingend einzuhalten.

 

Bereich Wohnen

Bisherige Praxis weiterführen: Masken tragen, Ausnahme sitzend, sofern der Abstand eingehalten wird

 

Herzlichen Dank an alle!

28. Oktober 2020

Bund verstärkt Massnahmen gegen das Coronavirus

 

Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2020 weitere nationale Massnahmen beschlossen. Diese umfassen Einschränkungen für private Veranstaltungen und die Arbeitswelt sowie eine ausgeweitete Maskenpflicht und Schliessung von Clubs. Wo die kantonalen Massnahmen strenger sind als die nationalen, gilt es diese zu beachten

22. Oktober 2020

VESO: Maskenpflicht in Innenräumen

 

Aufgrund der aktuellen Lage gilt in allen Innenräumen des VESO eine Maskenpflicht.

Ausnahme: Sitzend, sofern der Abstand eingehalten wird.

 

Wichtiger denn je: Anstieg der Infektionszahlen stoppen.

 

Herzlichen Dank an alle!

19. Oktober 2020

Verschärfte Maskenpflicht

 

Der Bundesrat hat beschlossen, dass Masken in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen getragen werden müssen. Das betrifft nicht nur Läden, sondern etwa auch Bahnhöfe, Gastrobetriebe und Museen. In Restaurants, Bars und Clubs dürfen Gäste die Maske nur abnehmen, wenn sie an einem Tisch sitzen oder «in Konsumationsbereichen stehend Speisen und Getränke konsumieren».

 

Wichtiger denn je: Anstieg der Infektionszahlen stoppen.

 

Herzlichen Dank an alle!

27. August 2020

Maskenpflicht in Einkaufsläden

 

Der Zürcher Regierungsrat reagiert mit einer Maskenpflicht auf die steigenden Infektionszahlen. Ab  heute Donnerstag, 27. 8. gilt eine Maskenpflicht in Einkaufsläden, Shoppingcentern und Märkten (Innenräumen).

1. Juli 2020

Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, Quarantäne für Einreisende aus Risikogebieten

 

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 verschiedene Massnahmen getroffen, um eine erneute Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Angesichts des zunehmenden Reiseverkehrs und der seit Mitte Juni ansteigenden Zahl der Neuansteckungen hat er entschieden, für den öffentlichen Verkehr ab Montag, 6. Juli schweizweit eine Maskenpflicht einzuführen. Zudem müssen sich Einreisende aus gewissen Gebieten in Quarantäne begeben. Der VESO rät zu Reisen in diesen Gebieten dringend ab.

 

Website BAG: Staaten und Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko

25. Juni 2020

SwissCovid App verfügbar

 

Seit heute ist die SwissCovid App verfügbar. Sie warnt, wenn man sich für eine bestimmte Dauer in der Nähe einer mit dem Coronavirus infizierten Person aufgehalten hat. Dazu muss diese nach dem positiven Test einen Code in die App eingeben. Den Code erhält sie vom kantonsärztlichen Dienst. Installation und Einsatz der App sowie die Eingabe des Codes sind freiwillig.

 

SwissCovid App downloaden

Die SwissCovid App aus den regulären App-Stores können unter folgenden Links herungergeladen werden:

 

Google Play Store für Android

Apple Store für iOS

05. Juni 2020

Die BAG-Kampagne ist neu blau und fokussiert auf das Contact Tracing

 

Die Kampagnenfarbe wechselt auf blau und legt den Fokus auf die Unterbrechung von Infektionsketten. Abstand halten bleibt die wichtigste Schutzmassnahme, mit der jede und jeder sich und die anderen schützen kann. 

 

SwissCovid App

Ergänzend zum klassischen Contact Tracing wird demnächst die SwissCovid App für Smartphones zur Verfügung stehen. Sie informiert über einen engen Kontakt zu einer erkrankten Person, auch wenn man sie nicht persönlich kennt.

 

Website BAG: So schützen wir uns.

30. Mai 2020

Bisherige Bilanz

 

  • Bisher keine bestätigten Coronavirus-Infektionen bei VESO: 
    0 Klientinnen/Klienten (Bewohnerinnen/Bewohner, Mitarbeitende)
    0 Fachmitarbeitende
  • Neben den Wohngemeinschaften waren auch alle Tages- und Werkstätten des VESO während der ganzen Pandemie immer offen.
  • Allfällige Ertragseinbussen hat der VESO bisher selbst getragen; es wurde keine Kurzarbeit angemeldet. Gleitzeit wurde abgebaut, geplante Ferien wurden bezogen.

 

Wir sind sehr dankbar. Herzlichen Dank!

29. Mai 2020

Weitere Lockerungen bei den Besuchsregelungen

 

Der Bundesrat hat am vergangen Mittwoch weitere umfassende Lockerungen kommuniziert. Die täglichen Fallzahlen sind aktuell auf einem Stand von weniger als 10 Personen im Kanton Zürich. Mit Blick auf die kommenden Sommerferien sind in der ganzen Gesellschaft Freizeitbedürfnisse am Wachsen und Öffnungsschritte willkommen. 

Ab 6. Juni gelten in unseren Wohngemeinschaften neue Besuchsregelungen. Auch externe Übernachtungsbesuche bei Angehörigen sind grundsätzlich wieder möglich.

12. Mai 2020

Neue Besuchsregelungen

 

Um das Ansteckungsrisiko zu reduzieren und unsere Klientinnen und Klienten zu schützen, gilt in allen unseren Wohngemeinschaften, Gutschick, Im Lind, Sunnehus, Wolfensberg, im VESO Wohnen für Mutter und Kind sowie in unseren Tagesstätten Eulach und Gutschik weiterhin ein Besuchsverbot. 

Neu sollen aber punktuelle Besuche mit Auflagen in den Wohngemeinschaften möglich sein.

7. Mai 2020

Coronavirus - Neue Plakate

 

Das Bundesamt für Gesundheit aktualisiert seine Informationskampagne.

Neu auf dem Plakat
Empfehlung: Maske tragen, wenn Abstandhalten nicht möglich ist.

 

Website BAG: So schützen wir uns.

30. April 2020

Besuchsverbot verlängert

 

Um das Ansteckungsrisiko zu reduzieren und unsere Klientinnen und Klienten zu schützen, gilt in allen unseren Wohngemeinschaften, Gutschick, Im Lind, Sunnehus, Wolfensberg, im VESO Wohnen für Mutter und Kind sowie in unseren Tagesstätten Eulach und Gutschik weiterhin ein Besuchsverbot. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.

30. April 2020

VESO Möbelverkauf ab 11. Mai wieder offen

 

Ab 11. Mai ist der VESO Möbelverkauf mit seiner attraktiven Ausstellung «Im Hölderli 23» in Winterthur wieder offen. Lassen Sie sich begeistern, von unserem flexiblen USM-Haller-Programm und unserer grossen Auswahl an Occasions-Designklassikern. Bis zur Wiedereröffnung sind wir via Telefon und Mail weiterhin gerne für Sie da. 

Mehr erfahren

8. April 2020

Mitgliederversammlung 2020 in schriftlicher Form

 

Liebe Mitglieder des VESO

Auf dem Postweg haben Sie unseren druckfrischen Jahresbericht 2019 sowie die sehr spezielle Einladung zu unserer Mitgliederversammlung 2020 erhalten.

 

Unsere Versammlung können wir wegen der Coronavirus-Pandemie nicht vor Ort durchführen. Der Vorstand hat deshalb beschlossen, die notwendigen Abstimmungen auf der Basis von Art. 6a der COVID-19-Verordnung 2, Stand 21.3.2020, schriftlich durchzuführen. Wir wählen ein einfaches und praktikables Verfahren und laden Sie ein, schriftlich an der Abstimmung teilzunehmen: Füllen Sie bitte den beigefügten Stimmzettel aus und senden ihn per Post an VESO Geschäftsstelle, Pflanzschulstrasse 17, 8400 Winterthur, oder als Scan per Mail an ruf@post @veso.ch. Einsendeschluss ist der ursprünglich für die Versammlung vorgesehene 6. Mai 2020. Allerbesten Dank.

 

Ihre Spende fliesst dieses Jahr in den Fonds für Kultur, Sport und Freizeit. Aus diesem Fonds werden Kurse, Sport- und Freizeitaktivitäten für Klientinnen und Klienten unterstützt. Unsere Klientinnen und Klienten schätzen diese spenden-finanzierte Unterstützung sehr, lässt doch ihr Budget oft nur gerade Auslagen für ihre allernötigsten Bedürfnisse zu. Für Ihre grossartige Unterstützung danken wir Ihnen im Voraus ganz herzlich.

21. März 2020

Wir sind für Sie da

 

Neben den VESO Wohngemeinschaften übernehmen auch unsere Werk- und Tagesstätten einen wichtigen Versorgungsauftrag. Die Möglichkeit zu arbeiten oder einer Beschäftigung nachzugehen, tragen wesentlich zur psychischen Stabilität bei. Das Aufrechterhalten der Tagesstrukturen ist ein wichtiger Auftrag.

 

Aktuell bestehen keine Weisungen des Bundesrats, die eine Schliessung von Werk- und Tagesstätten fordern. Uns sind auch keine Meldungen bekannt, dass im Kanton Zürich eine Werk- oder Tagesstätte gemäss IEG auf Grund eines positiven Corona Falles definitiv geschlossen werden musste. Es gab schon Schliessungen von Abteilungen oder Teilbetrieben für ein paar Tage. Gesundheitsfachpersonen gehen auch nach Kontakt mit Coronafällen wieder arbeiten, sofern sie selbst keine Symptome haben und die Schutzmassnahmen klar einhalten.

 

Das Funktionieren unseres Alltags – und dazu gehören auch unsere Werk- und Tagesstätten – ist ein wichtiger Faktor für die Gesundheit aller betroffenen Personen. Es ist uns zudem ein grosses Anliegen, dass auch die externen geschützten Mitarbeitenden und Teilnehmenden, die nicht mehr die Tagesstruktur in der Werk- oder Tagesstätte wahrnehmen können, weiterhin tagsüber über ein gut funktionierendes Netzwerk und Unterstützung verfügen oder zurückgreifen können.   

 

Verhaltens- und Hygieneregeln einhalten

Für uns eine Selbstverständlichkeit: Verhaltens- und Hygieneregeln werden von uns allen, Fachmitarbeitenden, Klientinnen und Klienten, immer strikt eingehalten. Alle Abteilungen des VESO beachten zudem sämtliche Weisungen der für uns zuständigen kantonalen Behörden und Ämter.

 

Herzlichen Dank an alle für die Unterstützung!

 

Website BAG: So schützen wir uns.

20. März 2020

Applaus für alle
 

Liebe Fachmitarbeitenden

Heute, um 12.30 Uhr soll die Bevölkerung in der Schweiz dem Gesundheitspersonal mit einem Applaus für den Einsatz im Kampf gegen das Coronavirus danken. Die grossen Medienhäuser haben gemeinsam zu dieser Dankes-Aktion aufgerufen. Es sollen möglichst viele Menschen für 60 Sekunden innehalten und auf Balkonen, Terrassen, auf der Strasse oder an den Fenstern dem medizinischen Personal applaudieren. Der Applaus gelte allen Ärztinnen und Ärzten, Pflegerinnen und Pfleger, allen Mitarbeitenden in Arztpraxen, allen Spitälern im Land und allen anderen, die im medizinischen Bereich einen "ausserordentlichen Effort" leisten.

 

Auch ich nutze die schöne Aktion und den Moment, um innezuhalten.

 

Ich denke dabei mit grossem Respekt an alle unseren Klientinnen und Klienten, welche mit zusätzlichen Ängsten und Sorgen konfrontiert sind und ihre vielfach schwierige, belastete Situation dennoch in wunderbarer Weise meistern. Meine Gedanken sind aber auch bei jenen, welche in dieser ausserordentlichen Situation in besonderem Mass auf unsere Unterstützung, Begleitung und Hilfe angewiesen sind. Und da denke ich ganz besonders an Euch alle, an alle Fachmitarbeitenden des VESO, welche in dieser für uns alle ungewohnten und herausfordernden Situation einmal mehr und mit grossem Engagement ihr Bestes geben. Ein grosses Kompliment gilt für die Ruhe und Professionalität, die ich in allen Abteilungen spüre und ausgestrahlt wird. Verständnis habe ich aber auch für alle Eure Ängste und Sorgen – verbunden mit meiner Anerkennung, jeden Tag positiv und mit neuer Zuversicht anzupacken. Dabei dürfen wir uns auch über unseren Zusammenhalt und die gegenseitige Unterstützung in allen Teams freuen. Zusätzlich können wir auf eine Trägerschaft im Rücken bauen, welche auch in dieser schwierigen Situation uns alle trägt und uns so zusätzliches Vertrauen gibt.

 

Grosser Applaus für alle! Herzlichen Dank – auch im Namen unseres Präsidenten Dr. Hans Peter Haeberli und unseres ganzen Vorstands.

 

Herzliche Grüsse, angraztg fitg e saleids cordials

Diego Farrér, Geschäftsleiter

13. März 2020

Coronavirus - Besuchsverbot

 

Liebe Angehörige und Gäste

Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat ein Besuchsverbot für alle Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie  Invalideneinrichtungen im Kanton Zürich erlassen. Davon betroffen sind auch die VESO Wohngemeinschaften Gutschick, Im Lind, Sunnehus und Wolfensberg. Ebenso gilt ein Besuchsverbot auch in unseren Tagesstätten Eulach und Gutschick für das VESO Wohnen für Mutter und Kind. Das Besuchsverbot gilt ab Freitag, 13. März, bis vorerst 30. April 2020. Wir danken für Ihr Verständnis.

 

Website BAG: So schützen wir uns.